Anhang XII – JÄHRLICHE STATISTIKEN ÜBER EINHEITLICHE VISA, VISA MIT RÄUMLICH BESCHRÄNKTER GÜLTIGKEIT UND VISA FÜR DEN FLUGHAFENTRANSIT

REG_2009_810 · über einen Visakodex der Gemeinschaft

Daten, die der Kommission innerhalb der Frist nach Artikel 46 zu jedem Ort zu übermitteln sind, an dem einzelne Mitgliedstaaten Visa erteilen:
— Gesamtzahl der beantragten Visa der Kategorie A (einschließlich Mehrfachvisa der Kategorie A),
— Gesamtzahl der erteilten Visa der Kategorie A (einschließlich Mehrfachvisa der Kategorie A),
— Gesamtzahl der erteilten Mehrfachvisa der Kategorie A,
— Gesamtzahl der nicht erteilten Visa der Kategorie A (einschließlich Mehrfachvisa der Kategorie A),
— Gesamtzahl der beantragten Visa der Kategorie C (einschließlich Mehrfachvisa der Kategorie C),
— Gesamtzahl der erteilten Visa der Kategorie C (einschließlich Mehrfachvisa der Kategorie C),
— Gesamtzahl der erteilten Mehrfachvisa der Kategorie C,
— Gesamtzahl der nicht erteilten Visa der Kategorie C (einschließlich Mehrfachvisa der Kategorie C),
— Gesamtzahl der erteilten Visa mit räumlich beschränkter Gültigkeit.
Allgemeine Vorschriften für die Übermittlung der Daten:
— Die Daten zum gesamten vergangenen Jahr werden in einer einzigen Datei zusammengestellt,
— Die Daten werden unter Verwendung der gemeinsamen, von der Kommission zur Verfügung gestellten Mustervorlage unterbreitet,
— Es werden Daten zu den einzelnen Visastellen der betreffenden Mitgliedstaaten bereitgestellt; zudem werden die Daten nach Drittstaat gruppiert,
— „Nicht erteilt“ umfasst Daten zu verweigerten Visa und Anträgen, deren Prüfung nach Artikel 8 Absatz 2 nicht fortgeführt wurde.
Sind zu einer bestimmten Kategorie oder einem bestimmten Drittstaat keine bzw. keine relevanten Daten verfügbar, so lassen die Mitgliedstaaten das betreffende Segment leer (und fügen weder „0“ (null) noch „k/A“ (keine Angabe) noch jegliches sonstige Zeichen ein).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.10.2025

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