über einen Visakodex der Gemeinschaft
REG_2009_810 · 122 Normen
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- Art. 1Ziel und Geltungsbereich
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Drittstaatsangehörige, die ein Visum für den Flughafentransit benötigen
- Art. 4Behörden mit Zuständigkeit für die Beteiligung an Antragsverfahren
- Art. 5Für die Prüfung und Bescheidung eines Antrags zuständiger Mitgliedstaat
- Art. 6Territoriale Zuständigkeit der Konsulate
- Art. 7Zuständigkeit für die Erteilung von Visa an Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten
- Art. 8Vertretungsvereinbarungen
- Art. 9Modalitäten für das Einreichen eines Antrags
- Art. 10Allgemeine Regeln für das Einreichen eines Antrags
- Art. 11Antragsformular
- Art. 12Reisedokument
- Art. 13Biometrische Identifikatoren
- Art. 14Belege
- Art. 15Reisekrankenversicherung
- Art. 16Visumgebühr
- Art. 17Dienstleistungsgebühr
- Art. 18Überprüfung der Zuständigkeit des Konsulats
- Art. 19Zulässigkeit
- Art. 20Stempel zur Dokumentierung der Zulässigkeit eines Antrags
- Art. 21Prüfung der Einreisevoraussetzungen und Risikobewertung
- Art. 22Vorherige Konsultation der zentralen Behörden anderer Mitgliedstaaten
- Art. 23Entscheidung über den Antrag
- Art. 24Erteilung eines einheitlichen Visums
- Art. 25Erteilung eines Visums mit räumlich beschränkter Gültigkeit
- Art. 26Erteilung eines Visums für den Flughafentransit
- Art. 27Ausfüllen der Visummarke
- Art. 28Ungültigmachung einer bereits ausgefüllten Visummarke
- Art. 29Anbringen der Visummarke
- Art. 30Rechte aufgrund eines erteilten Visums
- Art. 31Unterrichtung der zentralen Behörden anderer Mitgliedstaaten
- Art. 32Visumverweigerung
- Art. 33Verlängerung
- Art. 34Annullierung und Aufhebung eines Visums
- Art. 35An den Außengrenzen beantragte Visa
- Art. 36Erteilung von Visa an der Außengrenze an Seeleute auf der Durchreise
- Art. 37Organisation der Visumstellen
- Art. 38Mittel für die Antragsprüfung und für Kontrollen in den Konsulaten
- Art. 39Verhalten des Personals
- Art. 40Formen der Zusammenarbeit
- Art. 41Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten
- Art. 42Inanspruchnahme von Honorarkonsuln
- Art. 43Zusammenarbeit mit externen Dienstleistungserbringern
- Art. 44Verschlüsselung und sichere Datenübermittlung
- Art. 45Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten mit gewerblichen Mittlerorganisationen
- Art. 46Erstellung von Statistiken
- Art. 47Information der Öffentlichkeit
- Art. 48Die Schengen-Zusammenarbeit vor Ort zwischen den Konsulaten der Mitgliedstaaten
- Art. 49Regelungen bezüglich der Olympischen Spiele und der Paralympischen Spiele
- Art. 50Änderung der Anhänge
- Art. 51Hinweise zur Anwendung des Visakodexes in der Praxis
- Art. 52Ausschussverfahren
- Art. 53Mitteilung
- Art. 54Änderung der Verordnung (EG) Nr. 767/2008
- Art. 55Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006
- Art. 56Aufhebungen
- Art. 57Überwachung und Bewertung
- Art. 58Inkrafttreten
- Anhang I
- Anhang IINicht erschöpfende Liste von Belegen
- Anhang IIIEINHEITLICHES FORMAT UND VERWENDUNG DES STEMPELS ZUR DOKUMENTIERUNG DER ANTRAGSTELLUNG
- Anhang IVGemeinsame, in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgestellte Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige zur Durchreise durch die Transitzone der Flughäfen der Mitgliedstaaten ein Visum für den Flughafentransit benötigen
- Anhang VLISTE DER AUFENTHALTSTITEL, DIE DEREN INHABER ZUR DURCHREISE DURCH DIE TRANSITZONEN DER FLUGHÄFEN DER MITGLIEDSTAATEN OHNE VISUM FÜR DEN FLUGHAFENTRANSIT BERECHTIGEN
- Anhang VI
- Anhang VIIIANBRINGEN DER VISUMMARKE
- Anhang XLISTE DER MINDESTANFORDERUNGEN, DIE IM FALLE EINER ZUSAMMENARBEIT MIT EXTERNEN DIENSTLEISTUNGSERBRINGERN IN DEN VERTRAG AUFZUNEHMEN SIND
- Anhang XIBESONDERE REGELUNG ZUR ERLEICHTERUNG DER ERTEILUNG VON VISA FÜR DIE MITGLIEDER DER OLYMPISCHEN FAMILIE, DIE AN DEN OLYMPISCHEN UND/ODER PARALYMPISCHEN SPIELEN TEILNEHMEN
- Anhang XIIJÄHRLICHE STATISTIKEN ÜBER EINHEITLICHE VISA, VISA MIT RÄUMLICH BESCHRÄNKTER GÜLTIGKEIT UND VISA FÜR DEN FLUGHAFENTRANSIT
- Anhang XIIIENTSPRECHUNGSTABELLE
über einen Visakodex der Gemeinschaft ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.