ErwGr. 33

REG_2009_810 · über einen Visakodex der Gemeinschaft

Es sollte eine Vereinbarung geschlossen werden, die den Vertretern Islands und Norwegens die Beteiligung an der Arbeit der Ausschüsse, die die Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse nach dieser Verordnung unterstützen, ermöglicht. Eine solche Vereinbarung ist in dem Briefwechsel zwischen dem Rat der Europäischen Union und Island und Norwegen über die Ausschüsse, die die Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse unterstützen (11), im Anhang zu dem genannten Übereinkommen vorgesehen. Die Kommission hat dem Rat den Entwurf einer Empfehlung für die Aushandlung dieser Vereinbarung vorgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.10.2025

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