ErwGr. 9

REG_2009_810 · über einen Visakodex der Gemeinschaft

Aufgrund der Erfassung der biometrischen Identifikatoren im Visa-Informationssystem (VIS) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung) (5) sollte das persönliche Erscheinen des Antragstellers — zumindest bei der ersten Beantragung eines Visums — zu den Grundvoraussetzungen für die Beantragung eines Visums gehören.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.10.2025

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