ErwGr. 2

REG_2009_810 · über einen Visakodex der Gemeinschaft

Nach Artikel 62 Nummer 2 EG-Vertrag werden mit Maßnahmen bezüglich des Überschreitens der Außengrenzen der Mitgliedstaaten Vorschriften über Visa für geplante Aufenthalte von höchstens drei Monaten einschließlich der Verfahren und Voraussetzungen für die Visumerteilung durch die Mitgliedstaaten festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.10.2025

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