Anhang IV – Gemeinsame, in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgestellte Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige zur Durchreise durch die Transitzone der Flughäfen der Mitgliedstaaten ein Visum für den Flughafentransit benötigen

REG_2009_810 · über einen Visakodex der Gemeinschaft

AFGHANISTAN
BANGLADESCH
DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO
ERITREA
ÄTHIOPIEN
GHANA
IRAN
IRAK
NIGERIA
PAKISTAN
SOMALIA
SRI LANKA

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.10.2025

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