EINHEITLICHES FORMBLATT ZUR UNTERRICHTUNG ÜBER DIE VERWEIGERUNG, ANNULLIERUNG ODER AUFHEBUNG EINES VISUMS UND ZUR ENTSPRECHENDEN BEGRÜNDUNG (1) VERWEIGERUNG/ANNULLIERUNG/AUFHEBUNG DES VISUMS Sehr geehrter Herr/Sehr geehrte Frau , Die Botschaft/das Generalkonsulat/das Konsulat/[andere zuständige Behörde] in hat [im Namen von (Name des vertretenen Mitgliedstaats)] [andere zuständige Behörde] von Die für Personenkontrollen zuständigen Behörden in hat/haben Ihren Visumantrag geprüft; Ihr Visum mit der Nummer , ausgestellt am [Tag/Monat/Jahr], geprüft. Das Visum wurde verweigert Das Visum wurde annulliert Das Visum wurde aufgehoben Diese Entscheidung stützt sich auf den folgenden Grund/die folgenden Gründe: 1. Es wurde ein falsches, gefälschtes oder verfälschtes Reisedokument vorgelegt. 2. Der Zweck und die Bedingungen des beabsichtigten Aufenthalts wurden nicht nachgewiesen. 3. Sie haben nicht den Nachweis erbracht, dass Sie über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts oder für die Rückkehr in Ihren Herkunfts- oder Wohnsitzstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat verfügen, in dem Ihre Zulassung gewährleistet ist, oder Sie sind nicht in der Lage, diese Mittel rechtmäßig zu erlangen. 4. Sie haben sich im gegenwärtigen Zeitraum von sechs Monaten bereits drei Monate im Gebiet der Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines einheitlichen Visums oder eines Visums mit räumlich beschränkter Gültigkeit aufgehalten. 5. Sie wurden im Schengener Informationssystem (SIS) zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben von (Angabe des Mitgliedstaats). 6. Ein oder mehrere Mitgliedstaaten sind der Auffassung, dass Sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit gemäß Artikel 2 Absatz 19 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex) oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten darstellen. 7. Der Nachweis, dass Sie über eine angemessene und gültige Reisekrankenversicherung verfügen, wurde nicht erbracht. 8. Die vorgelegten Informationen über den Zweck und die Bedingungen des beabsichtigten Aufenthalts waren nicht glaubhaft. 9. Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden. (1) Logo gilt nicht für Island, Norwegen und die Schweiz.
10.Es wurde nicht hinreichend belegt, dass es Ihnen unmöglich war, im Voraus ein Visum zu beantragen, was die Beantragung eines Visums an der Grenze gerechtfertigt hätte. 11. Die Aufhebung des Visums wurde vom Inhaber des Visums beantragt (1). Anmerkungen: Hinweis: Der Betroffene kann entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften Beschwerde gegen die Entscheidung zur Verweigerung/Annullierung/Aufhebung eines Visums einlegen. Der Betroffene muss eine Kopie dieses Dokuments erhalten (jeder Mitgliedstaat gibt die einschlägigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften sowie das Verfahren zur Wahrnehmung des Beschwerderechts an (einschließlich der zuständigen Behörde, bei der Beschwerde eingelegt werden kann, und der Beschwerdefrist für eine solche Beschwerde)). Datum und Stempel der Botschaft/des Generalkonsulats/des Konsulats/der für Personenkontrollen zuständigen Behörde/einer anderen zuständigen Behörde Unterschrift der betreffenden Person (2) (1) Gegen die Aufhebung eines Visums aus diesem Grund ist eine Beschwerde nicht zulässig. (2) Sofern durch das einzelstaatliche Recht vorgeschrieben.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.10.2025
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