ErwGr. 3

REG_2009_816 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 mit Durchführungsbestimmungen zur Regelung der zusätzlichen Einfuhrzölle und zur Festsetzung der repräsentativen Preise in den Sektoren Geflügelfleisch und Eier sowie für Eieralbumin

Zusatzzölle können nicht auf Einfuhren erhoben werden, die innerhalb von im Rahmen der Welthandelsorganisation eröffneten Kontingenten eingeführt werden. Die Liste der diese Kontingente betreffenden Verordnungen ist daher zu aktualisieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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