Art. 88 – Veröffentlichung der Anträge auf Erteilung von Nutzungsrechten und der diesbezüglichen Entscheidungen

REG_2009_874 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates im Hinblick auf das Verfahren vor dem Gemeinschaftlichen Sortenamt

Im Amtsblatt veröffentlicht werden das Eingangsdatum des Antrags auf Erteilung eines Nutzungsrechts durch das Amt und das Datum der diesbezüglichen Entscheidung, die Namen und Anschriften der Verfahrensbeteiligten sowie deren Anträge. Bei einer Entscheidung über die Erteilung einer Zwangslizenz wird auch der Inhalt der Entscheidung veröffentlicht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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