ErwGr. 6

REG_2009_874 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates im Hinblick auf das Verfahren vor dem Gemeinschaftlichen Sortenamt

Berichte über Prüfungen, die unter der Verantwortung der Behörden eines Mitgliedstaats oder eines Drittlands, das Mitglied des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) ist, durchgeführt wurden, sollten als ausreichende Entscheidungsgrundlage angesehen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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