Art. 1

REG_2009_880 · über die Durchführung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Brasilien gemäß Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der spezifischen Verpflichtungen der Republik Bulgarien und Rumäniens im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union und zur Änderung und Ergänzung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

In Anhang I Teil III Abschnitt III der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 werden die laufenden Nummern 10, 14, 28, 31, 101 und 103 des Anhangs 7 („WTO-Zollkontingente, die von den zuständigen Stellen der Gemeinschaft zu eröffnen sind“) durch die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten entsprechenden Kontingente ersetzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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