ErwGr. 2

REG_2009_954 · zur 114. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen

Beide Personen fochten den sie betreffenden Beschluss über die Aufnahme in die Liste an. Das Gericht erster Instanz wies ihre Nichtigkeitsklagen ab (4). Rechtsmittel gegen die Urteile des Gerichts erster Instanz sind vor dem Gerichtshof anhängig (5).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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