Art. 3 – Anforderungen an Netzdienste

REG_2009_976 · zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Netzdienste

Die Netzdienste müssen den Anforderungen an die Qualität der Dienste nach Anhang I entsprechen.
Ferner sollen die folgenden Netzdienste Folgendem entsprechen:
a)die Suchdienste den besonderen Anforderungen und Merkmalen in Anhang II;
b)die Darstellungsdienste den besonderen Anforderungen und Merkmalen in Anhang III.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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