ErwGr. 2

REG_2009_977 · zur Genehmigung geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der garantiert traditionellen Spezialitäten eingetragenen Bezeichnung (Boerenkaas (g.t.S.))

Es wurde beantragt, die Spezifikation dahin gehend zu ändern, dass die Kontrollen im Falle einer saisonalen Erzeugung einmal alle sechs bis acht Wochen während des Erzeugungszeitraums durchgeführt werden. Beträgt die Jahreserzeugung von „Boerenkaas“ in einem Betrieb weniger als 25 000 kg, so werden die Kontrollen zweimal jährlich durchgeführt. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen verhindern, dass den kleinen Betrieben hohe Kontrollkosten entstehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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