ErwGr. 3

REG_2009_977 · zur Genehmigung geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der garantiert traditionellen Spezialitäten eingetragenen Bezeichnung (Boerenkaas (g.t.S.))

Die Kommission hat die Änderung geprüft und hält sie für gerechtfertigt. Da es sich um eine geringfügige Änderung im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 handelt, kann die Kommission sie genehmigen, ohne auf das Verfahren nach Artikel 8 Absatz 2 und Artikel 9 zurückzugreifen —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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