Anhang 3 – Mitgliedstaaten, die die Erstattung der Ausgaben für Sachleistungen auf der Grundlage von Pauschalbeträgen verlangen

REG_2009_987 · zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

(nach Artikel 63 Absatz 1 der Durchführungsverordnung)
IRLAND
SPANIEN
ITALIEN
MALTA
NIEDERLANDE
PORTUGAL
FINNLAND
SCHWEDEN
VEREINIGTES KÖNIGREICH

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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