zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
REG_2009_987 · 191 Normen
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
- ErwGr. 5
- ErwGr. 6
- ErwGr. 7
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- ErwGr. 20
- ErwGr. 21
- ErwGr. 22
- ErwGr. 23
- ErwGr. 24
- Art. 1Begriffsbestimmungen
- Art. 2Umfang und Modalitäten des Datenaustauschs zwischen den Trägern
- Art. 3Umfang und Modalitäten des Datenaustauschs zwischen den betroffenen Personen und den Trägern
- Art. 4Format und Verfahren des Datenaustauschs
- Art. 5Rechtswirkung der in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Dokumente und Belege
- Art. 6Vorläufige Anwendung der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats und vorläufige Gewährung von Leistungen
- Art. 7Vorläufige Berechnung von Leistungen und Beiträgen
- Art. 8Verwaltungsvereinbarungen zwischen zwei oder mehreren Mitgliedstaaten
- Art. 9Sonstige Verfahren zwischen den Behörden und Trägern
- Art. 10Verbot des Zusammentreffens von Leistungen
- Art. 11Bestimmung des Wohnortes
- Art. 12Zusammenrechnung von Zeiten
- Art. 13Regeln für die Umrechnung von Zeiten
- Art. 14Nähere Vorschriften zu den Artikeln 12 und 13 der Grundverordnung
- Art. 15Verfahren bei der Anwendung von Artikel 11 Absatz 3 Buchstaben b und d, Artikel 11 Absatz 4 und Artikel 12 der Grundverordnung (über die Unterrichtung der betroffenen Träger)
- Art. 16Verfahren bei der Anwendung von Artikel 13 der Grundverordnung
- Art. 17Verfahren bei der Anwendung von Artikel 15 der Grundverordnung
- Art. 18Verfahren zur Durchführung von Artikel 16 der Grundverordnung
- Art. 19Unterrichtung der betreffenden Personen und der Arbeitgeber
- Art. 20Zusammenarbeit zwischen den Trägern
- Art. 21Pflichten des Arbeitgebers
- Art. 22Allgemeine Durchführungsvorschriften
- Art. 23Regelung bei einem oder mehreren Systemen im Wohn- oder Aufenthaltsmitgliedstaat
- Art. 24Wohnort in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat
- Art. 25Aufenthalt in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat
- Art. 26Geplante Behandlungen
- Art. 27Geldleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit bei Aufenthalt oder Wohnort in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat
- Art. 28Geldleistungen bei Pflegebedürftigkeit bei Aufenthalt oder Wohnort in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat
- Art. 29Anwendung von Artikel 28 der Grundverordnung
- Art. 30Beiträge der Rentner
- Art. 31Anwendung von Artikel 34 der Grundverordnung
- Art. 32Besondere Durchführungsvorschriften
- Art. 33Anspruch auf Sach- und Geldleistungen bei Wohnort oder Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Mitgliedstaat
- Art. 34Verfahren bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Mitgliedstaat eintreten
- Art. 35Streitigkeiten hinsichtlich des beruflichen Charakters eines Unfalls oder einer Krankheit
- Art. 36Verfahren bei einer in mehr als einem Mitgliedstaat ausgeübten Tätigkeit, die eine Berufskrankheit verursachen kann
- Art. 37Informationsaustausch zwischen Trägern und Zahlung von Vorschüssen bei Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine ablehnende Entscheidung
- Art. 38Verschlimmerung einer Berufskrankheit
- Art. 39Bemessung des Grades der Erwerbsminderung im Fall früherer oder späterer Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten
- Art. 40Einreichung und Bearbeitung von Anträgen auf Renten oder Zulagen zu Renten
- Art. 41Besondere Durchführungsvorschriften
- Art. 42Antrag auf Sterbegeld
- Art. 43Ergänzende Vorschriften für die Berechnung der Leistungen
- Art. 44Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten
- Art. 45Beantragung von Leistungen
- Art. 46Angaben und Unterlagen zu Leistungsanträgen
- Art. 47Bearbeitung der Anträge durch die beteiligten Träger
- Art. 48Mitteilung der Entscheidungen an den Antragsteller
- Art. 49Bemessung des Grades der Invalidität
- Art. 50Vorläufige Zahlungen und Vorschüsse
- Art. 51Neuberechnung der Leistungen
- Art. 52Maßnahmen zur beschleunigten Berechnung der Rente
- Art. 53Koordinierungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten
- Art. 54Zusammenrechnung der Zeiten und Berechnung der Leistungen
- Art. 55Bedingungen und Grenzen für die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs eines Arbeitslosen, der sich in einen anderen Mitgliedstaat begibt
- Art. 56Arbeitslose, die in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat gewohnt haben
- Art. 57Vorschriften für die Anwendung der Artikel 61, 62, 64 und 65 der Grundverordnung auf von einem Sondersystem für Beamte erfasste Personen
- Art. 58Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen
- Art. 59Regelungen für den Fall, in dem sich die anzuwendenden Rechtsvorschriften und/oder die Zuständigkeit für die Gewährung von Familienleistungen ändern
- Art. 60Verfahren bei der Anwendung von Artikel 67 und 68 der Grundverordnung
- Art. 61Verfahren bei der Anwendung von Artikel 69 der Grundverordnung
- Art. 62Grundsätze
- Art. 63Bestimmung der betroffenen Mitgliedstaaten
- Art. 64Methode zur Berechnung der monatlichen Pauschalbeträge und des gesamten Pauschalbetrags
- Art. 65Mitteilung der Jahresdurchschnittskosten
- Art. 66Erstattungsverfahren zwischen Trägern
- Art. 67Fristen für die Einreichung und Zahlung der Forderungen
- Art. 68Verzugszinsen und Anzahlungen
- Art. 69Jahresabschlussbericht
- Art. 70Erstattung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit
- Art. 71Gemeinsame Bestimmungen
- Art. 72Nicht geschuldete Leistungen
- Art. 73Vorläufig gezahlte Geldleistungen oder Beiträge
- Art. 74Mit dem Ausgleich verbundene Kosten
- Art. 75Begriffsbestimmungen und gemeinsame Bestimmungen
- Art. 76Auskunftsverlangen
- Art. 77Zustellung
- Art. 78Beitreibungsersuchen
- Art. 79Vollstreckungstitel
- Art. 80Zahlungsmodalitäten und -fristen
- Art. 81Anfechtung der Forderung oder des Vollstreckungstitels und Anfechtung der Vollstreckungsmaßnahmen
- Art. 82Grenzen der Unterstützung
- Art. 83Verjährungsfrist
- Art. 84Vorsorgemaßnahmen
- Art. 85Beitreibungskosten
- Art. 86Überprüfungsklausel
- Art. 87Ärztliche Gutachten und verwaltungsmäßige Kontrollen
- Art. 88Mitteilungen
- Art. 89Informationen
- Art. 90Währungsumrechnung
- Art. 91Statistiken
- Art. 92Änderung der Anhänge
- Art. 93Übergangsbestimmungen
- Art. 94Übergangsvorschriften für Renten
- Art. 95Übergangszeit für den elektronischen Datenaustausch
- Art. 96Aufhebung
- Art. 97Veröffentlichung und Inkrafttreten
- Anhang 2Sondersysteme für Beamte
- Anhang 3Mitgliedstaaten, die die Erstattung der Ausgaben für Sachleistungen auf der Grundlage von Pauschalbeträgen verlangen
- Anhang 5Mitgliedstaaten, die den Höchstbetrag der Erstattung nach Artikel 65 Absatz 6 Satz 3 der Grundverordnung auf der Grundlage des Durchschnittsbetrags der Leistungen bei Arbeitslosigkeit, die im vorangegangenen Kalenderjahr nach ihren Rechtsvorschriften zu zahlen waren, auf Basis der Gegenseitigkeit bestimmen
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