ErwGr. 21

REG_2009_987 · zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

Die in dem ersuchten Mitgliedstaat ergriffenen Vollstreckungsmaßnahmen bringen nicht mit sich, dass dieser Mitgliedstaat die Begründetheit der Forderung oder deren Grundlage anerkennt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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