ErwGr. 8

REG_2009_988 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und zur Festlegung des Inhalts ihrer Anhänge

Es ist angebracht, die Anwendung der in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 vorgesehenen Beschränkung von Ansprüchen auf Sachleistungen für Familienangehörige von Grenzgängern für diejenigen Mitgliedstaaten, die vier Jahre nach dem Tag des Beginns der Anwendbarkeit jener Verordnung noch in jenem Anhang aufgeführt sind, auf ihre Relevanz, Häufigkeit, Umfang und Kosten zu überprüfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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