Art. 1

REG_2010_1041 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 479/2010 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Mitteilungen der Mitgliedstaaten an die Kommission im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Die Verordnung (EU) Nr. 479/2010 wird wie folgt geändert:
1.Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) gegebenenfalls, dass am selben Tag keine Lizenzen beantragt wurden, ausgenommen in dem Fall, dass für keines der Erzeugnisse in Anhang I Teil 9 der Verordnung (EWG) Nr. 3846/87 der Kommission (*1) eine Erstattung gewährt wird oder dass nur der Erstattungssatz Null gilt; (*1) ABl. L 366 vom 24.12.1987, S. 1.“ "
2.Die Anhänge I.A und I.B werden durch den im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten Wortlaut ersetzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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