ErwGr. 2

REG_2010_1041 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 479/2010 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Mitteilungen der Mitgliedstaaten an die Kommission im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 479/2010 sollen die Mitgliedstaaten an den Tagen, an denen keine Erstattung oder der Erstattungssatz Null für eines der Erzeugnisse in Anhang I Teil 9 der Verordnung (EWG) Nr. 3846/87 der Kommission (3) festgesetzt wurde, von der Mitteilung befreit werden. Der derzeitige Wortlaut der Bestimmung kann offensichtlich falsch ausgelegt werden. Es ist daher eine klarere Formulierung vorzusehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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