ErwGr. 1

REG_2010_1041 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 479/2010 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Mitteilungen der Mitgliedstaaten an die Kommission im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 479/2010 der Kommission (2) teilen die Mitgliedstaaten der Kommission monatlich die Preise für Magermilchpulver, das zu Futterzwecken verwendet wird, mit. Da diese Information ein wesentliches Element für die Verwaltung des Binnenmarktes ist, sollte die Mitteilung wöchentlich erfolgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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