Art. 2 – Begriffsbestimmungen

REG_2010_1089 · zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten

Für die Zwecke dieser Verordnung gelten neben den in Anhang II festgelegten themenspezifischen Definitionen die nachfolgenden Begriffsbestimmungen:
1.„Abstrakter Datentyp“ (abstract type): Datentyp, der zwar nicht instanziiert werden, aber Attribute und Assoziationsrollen haben kann;
2.„Assoziationsrolle“ (association role): Wert oder Objekt, zu dem ein Typ in einer Beziehung im Sinne von Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2007/2/EG steht;
3.„Attribut“ (attribute): Merkmal eines Typs im Sinne von Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2007/2/EG;
4.„Kandidatentyp“ (candidate type): ein bereits als Teil der Spezifikation eines Geodatenthemas in Anhang I der Richtlinie 2007/2/EG verwendeter Typ, der jedoch erst in dem Geodatenthema in Anhang II oder III der Richtlinie 2007/2/EG, zu dem er thematisch gehört, vollständig spezifiziert wird;
5.„Codeliste“ (code list): offene Enumeration, die erweitert werden kann;
6.„Datentyp“ (data type): gemäß ISO 19103 der Deskriptor einer Gruppe von Werten, denen Identität fehlt;
7.„Enumeration“ (enumeration): ein Datentyp, dessen Instanzen eine feststehende Liste benannter Literalwerte bilden. Attribute eines enumerierten Typs können nur Werte von dieser Liste nehmen;
8.„externer Objektidentifikator“ (external object identifier): eindeutiger Objektidentifikator, der von der zuständigen Stelle veröffentlicht wird und von externen Anwendungen für Verweise auf das Geo-Objekt verwendet werden kann;
9.„Identifikator“(identifier): nach EN ISO 19135 eine sprachunabhängige Abfolge von Zeichen zur eindeutigen und dauerhaften Identifizierung dessen, womit er assoziiert wird;
10.„instanziieren“ (instantiate): ein Objekt schaffen, das der Definition sowie den für den instanziierten Typ festgelegten Attributen, Assoziationsrollen und Einschränkungen entspricht;
11.„Kartenebene“ (layer): grundlegende Einheit geografischer Informationen, die nach EN ISO 19128 als Karte von einem Server angefordert werden kann;
12.„Lebenszyklusinformationen“ (life-cycle information): Satz von Eigenschaften eines Geo-Objekts, die die zeitlichen Merkmale einer Version eines Geo-Objektes oder die Veränderungen zwischen Versionen beschreiben;
13.„Metadatenelement“ (metadata element): diskrete Einheit von Metadaten nach EN ISO 19115;
14.„Paket“ (package): Mehrzweckmechanismus zur Anordnung von Elementen in Gruppen;
15.„Register“ (register): nach EN ISO 19135 Gruppe von Dateien mit Identifikatoren, die Gegenständen mit Beschreibungen der assoziierten Gegenstände zugewiesen wurden;
16.„Objektart“ (spatial object type): eine Klassifikation von Geo-Objekten;
17.„Signaturierung“ (style): Zuordnung (Mapping) von Objektarten und ihren Eigenschaften und Bedingungen zu parametrisierten Symbolen, die bei der Zeichnung von Karten verwendet werden;
18.„Subtyp von“ (sub-type of): Beziehung zwischen einem konkreten und einem allgemein gefassten Typ, wobei der konkretere Typ vollständig mit dem allgemeineren Typen übereinstimmt und darüber hinaus noch zusätzliche Informationen gemäß ISO 19103 enthält;
19.„Typ“ (type): Objektart oder Datentyp;
20.„voidable“ (kann leer sein): für ein Attribut oder eine Assoziationsrolle kann der Wert „void“ („leer“) definiert werden, wenn die Geodatensätze der Mitgliedstaaten keine entsprechenden Werte enthalten, oder sie nicht zu vertretbaren Kosten aus bestehenden Werten abgeleitet werden können. Ist ein Attribut oder eine Assoziationsrolle nicht „voidable“, so ist die Tabellenzelle „Voidability“ leer.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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