Art. 3 – Gemeinsame Typen

REG_2010_1089 · zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten

Typen, die in mehreren der in den Anhängen I, II und III der Richtlinie 2007/2/EG aufgeführten Themen verwendet werden, müssen den Definitionen und Einschränkungen in Anhang I entsprechen und die darin festgelegten Attribute und Assoziationsrollen aufweisen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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