Art. 16 – Warnungen und Empfehlungen

REG_2010_1092 · über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken

(1)Werden signifikante Risiken für die Erreichung des in Artikel 3 Absatz 1 genannten Ziels festgestellt, so gibt der ESRB Warnungen und gegebenenfalls Empfehlungen für Abhilfemaßnahmen heraus, gegebenenfalls auch für Gesetzgebungsvorhaben.
(2)Die Warnungen und Empfehlungen des ESRB nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben c und d können allgemeiner oder spezifischer Art sein und werden insbesondere an die Union insgesamt, einen oder mehrere Mitgliedstaaten, eine oder mehrere ESA oder eine oder mehrere der nationalen Aufsichtsbehörden gerichtet. Wird eine Warnung oder eine Empfehlung an eine oder mehrere der nationalen Aufsichtbehörden gerichtet, so ist der betreffende Mitgliedstaat/sind die betreffenden Mitgliedstaaten hiervon ebenfalls zu unterrichten. Die Empfehlungen enthalten einen zeitlichen Rahmen für die zu treffenden politischen Maßnahmen. Außerdem können Empfehlungen zu den einschlägigen Rechtsvorschriften der Union an die Kommission gerichtet werden.
(3)Die Warnungen und Empfehlungen werden zu demselben Zeitpunkt, an dem sie den Adressaten gemäß Absatz 2 übermittelt werden, nach strikten Vertraulichkeitsregeln dem Rat und der Kommission und, wenn sie an eine oder mehrere nationale Aufsichtsbehörden gerichtet sind, den ESA zugeleitet.
(4)Der ESRB erstellt in enger Zusammenarbeit mit den anderen Teilnehmern am ESFS ein System von Farbcodes, die Situationen unterschiedlicher Risikostufen zugeordnet sind, um das Bewusstsein in Bezug auf die Risiken der Wirtschaft der Union zu schärfen und diese Gefahren nach ihrer Priorität einzuordnen. Nach Ausarbeitung der Kriterien für eine solche Klassifizierung wird im Rahmen der Warnungen und Empfehlungen des ESRB von Fall zu Fall gegebenenfalls angezeigt, welcher Kategorie ein Risiko angehört.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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