ErwGr. 27

REG_2010_1092 · über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken

Da Finanzinstitute und -märkte eng miteinander verbunden sind, sollte sich die Überwachung und Bewertung potenzieller Systemrisiken auf ein breites Spektrum an einschlägigen makroökonomischen und mikrofinanziellen Daten und Indikatoren stützen. Diese Systemrisiken umfassen Risiken einer Beeinträchtigung von Finanzdienstleistungen, die durch eine erhebliche Störung des Finanzsystems der Union insgesamt oder in Teilen verursacht werden und das Potenzial schwerwiegender negativer Folgen für den Binnenmarkt und die Realwirtschaft beinhalten. Alle Arten von Finanzinstituten und -vermittlern, -märkten, -infrastrukturen und -instrumenten haben das Potential, systemrelevant zu sein. Der ESRB sollte daher Zugang zu allen Informationen haben, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, wobei die nötige Geheimhaltung dieser Informationen gewährleistet sein sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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