ErwGr. 25

REG_2010_1092 · über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken

Die Teilnahme eines Mitglieds der Kommission im ESRB wird dazu beitragen, eine Verbindung zur makroökonomischen und finanziellen Überwachung der Union herzustellen, während die Teilnahme des Präsidenten des WFA die Rolle der für die Finanzen zuständigen Ministerien der Mitgliedstaaten und des Rates bei der Wahrung der Finanzstabilität und bei der Wahrnehmung der Wirtschafts- und Finanzaufsicht widerspiegeln wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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