ErwGr. 7

REG_2010_1092 · über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken

Angesichts der Integration der internationalen Finanzmärkte und der Gefahr des Übergreifens von Finanzkrisen ist ein starkes Engagement der Union auf globaler Ebene erforderlich. Der ESRB sollte sich auf die Sachkenntnis eines hochrangigen Wissenschaftlichen Ausschusses stützen und alle notwendigen globalen Zuständigkeiten wahrnehmen, um sicherzustellen, dass die Stimme der Union in Fragen der Finanzstabilität gehört wird, insbesondere durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und dem Finanzstabilitätsrat (FSB), welche frühzeitig Warnungen vor Makrorisiken auf globaler Ebene herausgeben sollen, und mit allen Partnerländern der Gruppe der Zwanzig (G-20).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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