ErwGr. 9

REG_2010_1092 · über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken

In dem den Finanzministern und Zentralbankpräsidenten der G-20 vorgelegten Bericht des IWF, der BIZ und des FSB vom 28. Oktober 2009 mit dem Titel „Bewertung der Systemrelevanz von Finanzinstituten, -märkten und -instrumenten: Ausgangsüberlegungen“ wird ferner ausgeführt, dass die Bewertung von Systemrisiken in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Umfeld variieren kann. Ebenso wird sie von der Finanzinfrastruktur und den Vorkehrungen zur Krisenbewältigung sowie der Fähigkeit zur Bewältigung etwaiger Ausfälle abhängen. Finanzinstitute können für lokale, nationale oder internationale Finanzsysteme und Wirtschaftsräume systemrelevant sein. Hauptkriterien, die bei der Bestimmung der Systemrelevanz von Märkten und Instituten dienlich sind, sind die Größe (der Umfang der Finanzdienstleistungen, die von der jeweiligen Komponente des Finanzsystems erbracht werden), ihre Ersetzbarkeit (der Grad, zu dem die gleichen Dienstleistungen von anderen Systemkomponenten im Falle eines Ausfalls erbracht werden können) und ihre Interkonnektivität (ihre Verbindungen zu anderen Systemkomponenten). Eine auf diese drei Kriterien gestützte Bewertung sollte durch einen Verweis auf Schwachstellen im Finanzsektor und auf die Fähigkeit des institutionellen Rahmens, finanzielle Ausfälle zu bewältigen, ergänzt werden; zudem sollte eine breite Palette zusätzlicher Faktoren, wie unter anderem die Komplexität spezifischer Strukturen und Geschäftsmodelle, der Grad der finanziellen Autonomie, die Intensität und die Reichweite der Aufsicht, Transparenz der Finanzregelungen sowie Verbindungen, die sich auf das Gesamtrisiko der Institute auswirken könnten, in Betracht gezogen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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