ErwGr. 12

REG_2010_1092 · über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken

Ein neu gestaltetes System der Aufsicht auf Makroebene erfordert eine glaubwürdige und hochrangige Führung. In Anbetracht seiner Schlüsselrolle und seiner internationalen und internen Glaubwürdigkeit und im Geiste der Empfehlungen des De-Larosière-Berichts sollte der Präsident der EZB für eine erste Amtszeit von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung der Vorsitzende des ESRB sein. Außerdem sollten die Rechenschaftspflichten erhöht werden und die ESRB-Gremien sollten auf ein breites Spektrum an Erfahrungen, Hintergründen und Meinungen zurückgreifen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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