ErwGr. 11

REG_2010_1092 · über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken

Die derzeitigen Regelungen der Union legen zu wenig Nachdruck auf die Makroaufsicht und auf die Zusammenhänge zwischen den Entwicklungen im allgemeinen makroökonomischen Umfeld und dem Finanzsystem. Die Zuständigkeit für die makroaufsichtliche Analyse ist nach wie vor zersplittert und wird von mehreren Behörden auf unterschiedlichen Ebenen wahrgenommen, ohne dass ein Verfahren besteht, das gewährleistet, dass Risiken auf Makroebene adäquat erkannt und klare Warnungen und Empfehlungen ausgesprochen, befolgt und in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Finanzsysteme auf Unions- und globaler Ebene und die Begrenzung der Bedrohungen, denen sie ausgesetzt sind, erfordern eine stärkere Kohärenz der Aufsicht auf Makro- und Mikroebene.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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