ErwGr. 5

REG_2010_1096 · zur Betrauung der Europäischen Zentralbank mit besonderen Aufgaben bezüglich der Arbeitsweise des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken

Die Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 27. Mai 2009 mit dem Titel „Europäische Finanzaufsicht“ eine Reihe von Reformen der gegenwärtigen Regelungen für die Erhaltung der Finanzmarktstabilität auf Unionsebene dargelegt, namentlich unter anderem die Errichtung eines für die Makroaufsicht zuständigen Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (European Systemic Risk Board — ESRB). Auf ihren Tagungen vom 9. Juni 2009 bzw. vom 18. und 19. Juni 2009 haben der Rat bzw. der Europäische Rat die Ansichten der Kommission unterstützt und die Absicht der Kommission begrüßt, Gesetzgebungsvorschläge vorzulegen, um den neuen Rahmen vollständig errichten zu können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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