zur Betrauung der Europäischen Zentralbank mit besonderen Aufgaben bezüglich der Arbeitsweise des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken
REG_2010_1096 · 20 Normen
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
- ErwGr. 5
- ErwGr. 6
- ErwGr. 7
- ErwGr. 8
- ErwGr. 9
- ErwGr. 10
- ErwGr. 11
- Art. 1Mitgliedschaft
- Art. 2Unterstützung des ESRB
- Art. 3Organisation des Sekretariats
- Art. 4Leitung
- Art. 5Erhebung von Informationen im Auftrag des ESRB
- Art. 6Vertraulichkeit von Daten und Unterlagen
- Art. 7Zugang zu Dokumenten
- Art. 8Überprüfung
- Art. 9Inkrafttreten
zur Betrauung der Europäischen Zentralbank mit besonderen Aufgaben bezüglich der Arbeitsweise des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.