Art. 2 – Unterstützung des ESRB

REG_2010_1096 · zur Betrauung der Europäischen Zentralbank mit besonderen Aufgaben bezüglich der Arbeitsweise des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken

Die EZB stellt ein Sekretariat für den ESRB und leistet dem ESRB dadurch analytische, statistische, logistische und administrative Unterstützung. Der Auftrag des Sekretariats im Sinne von Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
a)die Vorbereitung der Sitzungen des ESRB;
b)die Erhebung und Verarbeitung von Informationen, einschließlich statistischer Informationen, nach Artikel 5 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank sowie Artikel 5 der vorliegenden Verordnung im Auftrag und zur Erfüllung der Aufgaben des ESRB;
c)die Vorbereitung der Analysen, die für die Ausführung der Aufgaben des ESRB erforderlich sind, wobei auf die fachliche Beratung durch die nationalen Zentralbanken und die nationalen Aufsichtsbehörden zurückgegriffen wird;
d)die Unterstützung des ESRB bei dessen internationaler Zusammenarbeit auf verwaltungstechnischer Ebene mit anderen einschlägigen Gremien in Fragen der Makroaufsicht;
e)die Unterstützung der Arbeit des Verwaltungsrats, des Lenkungsausschusses, des Beratenden Fachausschusses und des Beratenden Wissenschaftlichen Ausschusses.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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