ErwGr. 3

REG_2010_1138 · zur 140. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen

Nachdem der Al-Qaida- und Taliban-Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen eine Begründung abgegeben hatte, übermittelte die Kommission diese der Sanabel im August 2009. Im Juli 2010 übermittelte sie ihr eine weitere Begründung in diesem Zusammenhang, die der Sanktionsausschuss kurz zuvor abgegeben hatte. Die Sanabel nahm zu diesen Begründungen Stellung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.09.2025

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