ErwGr. 5

REG_2010_1138 · zur 140. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen

Die Kommission ist nach sorgfältiger Prüfung der Stellungnahme der Sanabel gemäß Artikel 7c Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 und angesichts des präventiven Charakters des Einfrierens von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen der Auffassung, dass es wegen der Verbindungen der Sanabel zu den Taliban, Osama bin Laden bzw. dem Al-Qaida-Netzwerk gerechtfertigt ist, sie in der Liste zu führen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.09.2025

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