Art. 6 – Technisches Format für die Datenübermittlung

REG_2010_1151 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen in Bezug auf die Modalitäten und die Struktur der Qualitätsberichte sowie das technische Format der Datenübermittlung

Zur Übermittlung von Daten und Metadaten für das Bezugsjahr 2011 wird das Format für den Austausch statistischer Daten und Metadaten (Statistical Data and Metadata eXchange, SDMX) verwendet. Die Mitgliedstaaten übermitteln die verlangten Daten im Einklang mit den Datenstrukturdefinitionen und zugehörigen technischen Spezifikationen der Kommission (Eurostat). Die Mitgliedstaaten speichern die verlangten Daten und Metadaten bis zum 1. Januar 2025 für etwaige spätere Übermittlungsersuchen der Kommission (Eurostat).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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