Art. 2 – Geltungsbereich

REG_2010_1256 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände im Schwarzen Meer (2011)

Diese Verordnung gilt für Fischereifahrzeuge der EU, die im Schwarzen Meer fischen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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