ErwGr. 1

REG_2010_211 · zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

Bestimmte nikotinhaltige Erzeugnisse, die ihren Verwendern helfen sollen, mit dem Rauchen aufzuhören, wurden von den Zollbehörden verschiedener Mitgliedstaaten in die Position 2106 , 3004 oder 3824 der Kombinierten Nomenklatur gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 eingereiht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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