ErwGr. 4

REG_2010_211 · zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

Erzeugnisse wie Tabletten, Kaugummi oder andere Zubereitungen, die ihren Verwendern helfen sollen, mit dem Rauchen aufzuhören, ermöglichen es nicht, dass das Nikotin allmählich und kontinuierlich über den ganzen Tag verteilt freizusetzen und können daher nicht als Erzeugnisse mit prophylaktischen und therapeutischen Eigenschaften angesehen werden. In der zusätzlichen Anmerkung ist daher auszuführen, dass Erzeugnisse wie Tabletten, Kaugummi oder andere Zubereitungen, die ihren Verwendern helfen sollen, mit dem Rauchen aufzuhören, und unter Position 2106 oder 3824 fallen, nicht zu Kapitel 30 (pharmazeutische Erzeugnisse) gehören, mit Ausnahme von Nikotinpflastern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 4 REG_2010_211 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 4 REG_2010_211 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.