ErwGr. 2

REG_2010_234 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Gewährung von Ausfuhrerstattungen und zur Festlegung der bei Störungen im Getreidesektor zu treffenden Maßnahmen

Für bestimmte der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte unterliegende Erzeugnisse sollten die Ausfuhrerstattungen, die Berichtigungsbeträge sowie die im Fall von Marktstörungen als Sondermaßnahme erhobenen Ausfuhrabgaben nach bestimmten Kriterien festgesetzt werden, die es ermöglichen, den Unterschied zwischen den Notierungen und Preisen dieser Erzeugnisse in der Union und auf dem Weltmarkt auszugleichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.09.2025

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