ErwGr. 6

REG_2010_24 · zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Jihočeská Niva (g.g.A.)]

Angesichts der von der Slowakei übermittelten Informationen kann die Kommission nicht zu der Schlussfolgerung kommen, dass die Eintragung der Bezeichnung „Jihočeská Niva“ im Widerspruch zu Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 stünde. Obwohl gezeigt werden konnte, dass die Bezeichnung „Jihočeská Niva“ mit der Bezeichnung „Niva“ assoziiert werden kann, konnte kein Nachweis dafür erbracht werden, inwieweit die Handelsmarke aufgrund ihres Rufes, ihrer Bekanntheit und ihrer Verwendungsdauer eindeutig unterscheidbar ist. Auf der Grundlage der verfügbaren Informationen wurde also nicht nachgewiesen, dass die Eintragung von „Jihočeská Niva“ die Verbraucher bezüglich der wahren Identität des Erzeugnisses irreführen könnte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 6 REG_2010_24 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 6 REG_2010_24 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.