Art. 9 – Konsistenz zwischen Flugdurchführungsplänen und Flughafenzeitnischen

REG_2010_255 · zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Verkehrsflussregelung im Flugverkehr

(1)Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zentrale ATFM-Stelle oder die örtliche ATFM-Stelle einem Flughafenzeitnischenkoordinator oder dem Leitungsorgan eines koordinierten Flughafens auf Anfrage den akzeptierten Flugdurchführungsplan eines Flugs, der an diesem Flughafen verkehrt, bereitstellt, bevor der Flug stattfindet. Die Flughafenzeitnischenkoordinatoren oder die Leitungsorgane der koordinierten Flughäfen arrangieren den Zugang zu den akzeptierten Flugdurchführungsplänen, die von der zentralen ATFM-Stelle oder der lokalen ATFM-Stelle bereitgestellt werden.
(2)Vor dem Flug übermitteln die Betreiber den Start- und Zielflughäfen die notwendigen Informationen, damit eine Korrelation zwischen der Flugkennung im Flugdurchführungsplan und der für die entsprechenden Flughafenzeitnischen gemeldeten Flugkennung möglich ist.
(3)Jeder Betreiber, jedes Leitungsorgan eines Flughafens und jede ATS-Stelle ist berechtigt, dem Flughafenzeitnischenkoordinator die wiederholte Durchführung von Flugdiensten zu Zeiten, die erheblich von den zugewiesenen Flughafenzeitnischen abweichen, oder die Nutzung von Zeitnischen in einer erheblich anderen Weise als zum Zeitpunkt der Zuweisung angegeben, sofern dies den Flughafenbetrieb oder den Flugverkehr beeinträchtigt, zu melden.
(4)Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die zentrale ATFM-Stelle dem Flughafenzeitnischenkoordinator die wiederholte Durchführung von Flugdiensten zu Zeiten, die erheblich von den zugewiesenen Flughafenzeitnischen abweichen, oder die Nutzung von Zeitnischen in einer erheblich anderen Weise als zum Zeitpunkt der Zuweisung angegeben, sofern dies die ATFM beeinträchtigt, meldet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 9 REG_2010_255 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 9 REG_2010_255 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.