ErwGr. 2

REG_2010_297 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 zur Ergänzung der gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit der Zivilluftfahrt

Diese allgemeinen Maßnahmen sind notwendig, um ein gemeinsames Niveau bei der Luftsicherheit innerhalb der Europäischen Union zu erreichen und die Fluggäste so vor unrechtmäßigen Eingriffen zu schützen. Die einmalige Sicherheitskontrolle ist das wichtigste Element zur Erleichterung der Verfahren, das die EU-Rechtsvorschriften bieten. Die Harmonisierung der Kontrollmethoden ist daher wesentlich, um die einmalige Sicherheitskontrolle innerhalb der EU aufrecht zu erhalten, einschließlich der Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen, ohne die Vorteile des Luftverkehrsbinnenmarktes für die EU-Bürger in Frage zu stellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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