ErwGr. 4

REG_2010_297 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 zur Ergänzung der gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit der Zivilluftfahrt

Laut der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 sind Flüssigkeiten, Aerosole und Gele nicht als Kategorie von Gegenständen anzusehen, deren Mitführen in Sicherheitsbereichen und an Bord von Luftfahrzeugen verboten werden kann. Wohl aber sind gemäß der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 Methoden und Technologien zur Erkennung von Flüssigsprengstoffen so bald wie möglich und spätestens bis zum 29. April 2010 EU-weit auf Flughäfen bereitzustellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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