ErwGr. 5

REG_2010_32 · zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Jihočeská Zlatá Niva (g.g.A.))

Da innerhalb der vorgesehenen Frist keine Einigung zwischen der Slowakei und der Tschechischen Republik erzielt werden konnte, muss die Kommission nach dem Verfahren des Artikels 15 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eine Entscheidung treffen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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