ErwGr. 6

REG_2010_32 · zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Jihočeská Zlatá Niva (g.g.A.))

Angesichts der von der Slowakei übermittelten Informationen kann die Kommission nicht zu der Schlussfolgerung kommen, dass die Eintragung der Bezeichnung „Jihočeská Zlatá Niva“ im Widerspruch zu Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 stünde. Obwohl gezeigt werden konnte, dass die Bezeichnung „Jihočeská Zlatá Niva“ mit der Bezeichnung „Niva“ assoziiert werden kann, konnte kein Nachweis dafür erbracht werden, inwieweit die Handelsmarke aufgrund ihres Rufes, ihrer Bekanntheit und ihrer Verwendungsdauer eindeutig unterscheidbar ist. Auf der Grundlage der verfügbaren Informationen wurde also nicht nachgewiesen, dass die Eintragung von „Jihočeská Zlatá Niva“ die Verbraucher bezüglich der wahren Identität des Erzeugnisses irreführen könnte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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