Art. 3 – Gemeinschaftsmodell für beglaubigte Kopien von Zusatzbescheinigungen

REG_2010_36 · über Gemeinschaftsmodelle für die Fahrerlaubnis der Triebfahrzeugführer, Zusatzbescheinigungen, beglaubigte Kopien von Zusatzbescheinigungen und Formulare für den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Triebfahrzeugführer gemäß der Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Das in Anhang III dieser Verordnung aufgeführte Gemeinschaftsmodell ist für beglaubigte Kopien von Zusatzbescheinigungen nach Maßgabe von Artikel 17 der Richtlinie 2007/59/EG zu verwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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