Art. 4 – Antragsformular für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für Triebfahrzeugführer

REG_2010_36 · über Gemeinschaftsmodelle für die Fahrerlaubnis der Triebfahrzeugführer, Zusatzbescheinigungen, beglaubigte Kopien von Zusatzbescheinigungen und Formulare für den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Triebfahrzeugführer gemäß der Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

(1)Das in Anhang IV dieser Verordnung aufgeführte Gemeinschaftsmodell kann für Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Triebfahrzeugführer nach Artikel 14 der Richtlinie 2007/59/EG verwendet werden. Dieses Modell ermöglicht die Einbeziehung nationaler Vorschriften, durch die die in Anhang IV dieser Verordnung genannten Angaben ergänzt werden.
(2)Das Gemeinschaftsmodell kann für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis, die Aktualisierung der Einzelangaben in der Fahrerlaubnis, die Erneuerung oder die Ausstellung eines Duplikats verwendet werden.
(3)Leitlinien für das Ausfüllen des Gemeinschaftsmodells eines Antragsformulars sind in Anhang IV aufgeführt.
(4)Die zuständigen Behörden können die Gestaltung des Gemeinschaftsmodells auf das gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2007/59/EG zu veröffentlichende Verfahren und die informationstechnische Lösung übertragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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