ErwGr. 5

REG_2010_375 · über die Nichtzulassung einer anderen gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos beziehungsweise die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern

Nachdem PROBI AB am 22. Dezember 2008 einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Lactobacillus plantarum 299v und der Verbesserung der Eisenabsorption abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2008-785) (2). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Lactobacillus plantarum 299v (DSM 9843) verbessert die Eisenabsorption“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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